Zu diesen Aspekten finden Sie Informationen:
1. Adresse
2. Ansprechpartnerinnen - und Ansprechpartner
3. Befreiung vom Schwimm- oder Sportunterricht
4. Beratung(skonzept)
5. Beschwerde(konzept)
6. Betreuung nach dem Unterricht
7. Beurlaubung
8. Bücherei
9. Busfahrkarten
10. Busfahrzeiten
11. Diebstahl
12. Druckerpatronen
13. Elternabende
14. Elternbriefe
15. Elternsprechtag – Beratung
16. Etat – Haushaltsmittel
17. Ferientermine
18. Förderunterricht
19. Förderverein
20. Frühstück
21. Fundsachen
22. Gremienarbeit
23. Hausaufgaben - Hausaufgabenbetreuung
24. Homepage
25. Infektionsschutz
26. Info-Tisch
27. Internetadressen
28. Krankmeldung
29. Lehrkräfte
30. Schulelternrat
31. Schul- und Pausenordnung
32. Schulprogramm
33. Schulweg
34. Schulsozialarbeiter
35. Schwimmunterricht
36. Sekretariat
37. Sportbrillen
38. Unfälle
39. Unterrichtsausfall
40. Unterrichts- und Pausenzeiten
41. Verbot des Mitbringens von Waffen
42. Wetter
43. Zeugnisse
44. Zuschüsse für Klassenfahrten und Ausflüge
1. Adresse
Grundschule Bassen
Dohmstr. 21
28876 Oyten
Telefon: 04207 / 2714
Fax: 04207 / 803726
Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Homepage: www.gs-bassen.de
2. Ansprechpartnerinnen und -partner
Schulleiterin: Frau Bruelheyde
Konrektorin: Frau Wessel
Sekretärin: Frau Vagt
Öffnungszeiten des Sekretariats
Montag bis Mittwoch 7.45......bis......11.30 Uhr
Donnerstag 7.45......bis......9.45 Uhr
Hausmeister: Herr Jakobs (Tel. 0173 247 39 25)
Lehrkräfte:
Frau Berber
Frau Bruelheyde
Frau Buck
Frau Daroszewski
Herr Kassebeer
Frau Kraatz
Frau Ravens
Frau Rust
Herr Spill
Frau Wessel
Pädagogische Mitarbeiterinnen:
Frau Kroos
Frau Läpple
Frau Schmiedtke
Frau Wülbers-Mindermann
Hausaufgabenbetreuung:
Frau Nolte
Schulsozialarbeiter:
Herr Brauner
Reinigungskräfte:
Frau Brünjes
Frau Möwius
Frau Zyzik
3. Befreiung vom Schwimm- oder Sportunterricht
Eine Befreiung vom Schwimm- und Sportunterricht bis zur Dauer eines Monats spricht die Fachlehrkraft aus. Sie kann einen schriftlichen Antrag der Erziehungsbe-rechtigten und / oder ein ärztliches Attest verlangen. Durch die Fachlehrkraft befreite Schülerinnen und Schüler müssen im Unterricht anwesend sein. Längerfristige Befreiungen können nur auf schriftlichen Antrag von der Schulleiterin ausgesprochen werden. In der Regel ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
4. Beratung
Alle Lehrkräfte, insbesondere die Klassenlehrkraft, und die Schulleitung, stehen den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern zur Aussprache und Beratung zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Gesprächstermin. Während des Unterrichts sollten Störungen unbedingt vermieden werden.
Einmal im Schuljahr findet ein offizieller Elternsprechtag statt (s. Elternsprechtag).
Zu verschiedenen Anlässen (z. B. bei der Einschulung, beim Übergang auf die weiterführenden Schulen, bei Fragen zur schulischen Entwicklung Ihres Kindes etc.) werden die Eltern durch die Lehrkräfte oder die Schulleitung der Schule beraten (s. Beratungskonzept auf dem Info-Tisch).
5. Beschwerden
Bei Problemen und Konflikten gilt an unserer Schule folgender Grundsatz:
Miteinander reden, nicht übereinander!
Zeitnah das Gespräch mit dem direkt Betroffenen suchen!
Für den Umgang mit Beschwerden hat die Gesamtkonferenz ein Beschwerdekonzept verabschiedet, das Sie auf dem Info-Tisch im Verwaltungstrakt finden. Bitte halten Sie sich an diese Beschlüsse.
6. Betreuung nach dem Unterricht
Für die Kinder der 1. und 2. Schuljahre besteht nach der 4. Unterrichtsstunde die Möglichkeit, an einer Betreuung teilzunehmen. Die Kinder werden verbindlich angemeldet. Die Gruppen sind altersgemischt, d. h. Kinder aus dem 1. und 2. Schuljahr werden in einer Gruppe betreut.
Da die Betreuungsstunde nach dem Unterricht liegt, brauchen die Kinder Freiraum, Spielmöglichkeiten und Entspannung. Das inhaltliche Angebot wird dem Bereich „ange-leitete Freizeit“ zugeordnet sein. Es umfasst Sport und Bewegung, Basteln, Spaziergänge, Musik, Gesellschaftsspiele, Vorlesen... Hausaufgaben werden in der Betreuungszeit nicht erledigt.
Ab 12.30 Uhr wird durch den Schulträger (Gemeinde Oyten) eine kostenpflichtige Betreuung (Pädagogischer Mittagstisch) angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie zu den jeweiligen Anmeldeterminen jeweils vor den Sommerferien.
Zum Schulhalbjahr erfolgt weder für die Betreuung noch für den Pädagogischen Mittagstisch eine erneute Abfrage. Bitte teilen Sie uns gewünschte Änderungen bis zu den Weihnachtsferien mit.
7. Beurlaubung
Sollten Sie einmal eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Unterricht für einen oder mehrere Tage wünschen, beantragen Sie diese in jedem Fall rechtzeitig (einige Tage vorher) unter Angabe des Grundes schriftlich. Über Anträge bis zu drei Tagen entscheidet die Klassenlehrkraft, bei mehr als drei Tagen und bei Ferienverlängerung die Schulleitung. Beurlaubungen vor oder im Anschluss an Ferien können nur in dringenden Fällen (z. B. Kuren) genehmigt werden. Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Reisen den Ferienkalender und planen Sie Ihre Reisen nur innerhalb der Schulferien.
8. Bücherei
Die Bücherei wird auch in diesem Schuljahr dienstags und donnerstags in der großen Pause geöffnet sein. Die Kinder dürfen sich maximal zwei Bücher zur Zeit ausleihen. Ansprechpartnerin ist Frau Berber.
9. Busfahrkarten
s. Schulweg
10. Busfahrzeiten
Ankunft der Busse morgens: bis 7.50 Uhr
Abfahrt der Busse mittags:
nach der 4. Stunde: um 11.40 Uhr
nach der 5. Stunde: um 12.45 Uhr
nach der 6. Stunde: um 13.25 Uhr
11. Diebstahl
Durch den Kommunalen Schadensausgleich Hannover ist das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, Fahrtausweisen, Schlüsseln, Spielzeug, Zubehör am Fahrrad etc. nicht abgedeckt.
12. Druckerpatronen
Wir sammeln Tintenpatronen, Tonerkartuschen sowie Trommeleinheiten von Laserdruckern und verkaufen diesen Problemmüll. Ausgenommen sind Tonerflaschen und –behälter von Druckern und Trommeleinheiten von Großkopierern. Bitte geben Sie nur Patronen und Kartuschen in einwandfreiem Zustand, einmal leer gelaufen und vom Originalhersteller ab. Die Behälter werden wieder aufgearbeitet. Die leeren Kartuschen und Patronen sammeln wir - bruchsicher verpackt - in einer Kiste in der Küche.
13. Elternabende
Die Eltern der 1. Klassen werden zum ersten Elternabend durch die Klassenlehrkraft eingeladen. Zu allen weiteren Elternabenden wird in Absprache mit der Klassenlehrkraft durch die Elternvertretung eingeladen.
14. Elternbriefe
Um unsere Kopierkosten gering zu halten, werden die Elternbriefe immer nur an ein Kind pro Familie verteilt. Die Briefe erhält jeweils das älteste Kind einer Familie.
15. Elternsprechtag - Beratung
Einmal im Schuljahr findet ein offizieller Elternsprechtag, zu dem Sie durch die Klassenlehrkraft eingeladen werden, statt. Die Termine liegen wie folgt:
- Klassen 1: im November oder Februar
- Klassen 2 und 3: im Februar nach den Halbjahreszeugnissen
- Klassen 4: im Januar vor den Halbjahreszeugnissen
Weitere Beratungsmöglichkeiten finden Sie unter dem Stichwort „Beratung“.
16. Etat - Haushaltsmittel
Der Schule werden vom Schulträger (Gemeinde Oyten) und vom Land Niedersachsen jährlich Haushaltsmittel zuge-wiesen. Über die Verwendung entscheidet der Schulvorstand (s. Konzept zur Verteilung der Haushaltsmittel auf dem Info-Tisch). Bei näherem Interesse wenden Sie sich bitte an die Schulleiterin.
Auch der Förderverein unterstützt die Schule finanziell. Von den Geldern, die beim Weihnachtsmarkt, bei Schulfesten etc. eingenommen werden, werden Anschaffungen für die Arbeit mit den Kindern getätigt. Der Förderverein informiert Sie über die Verwendung der Gelder.
Sollte es für Sie schwierig sein, eine Klassenfahrt oder einen Ausflug zu finanzieren, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft oder die Schulleiterin (s. Zuschüsse für Klassenfahrten und Ausflüge).
17. Ferientermine
siehe Elterninformation zu Beginn des Schuljahres
18. Förderunterricht
Der Förderunterricht in Deutsch findet im Klassenverband durch innere Differenzierung oder wie der Sprachförderunterricht im Anschluss an den Unterricht statt.
Für den Mathematikunterricht gibt es ein Förderband, in dem die Kinder auf unterschiedlichem Niveau gefördert werden. Weitere Fördermaßnahmen finden im Klassenverband statt.
Im 1. und 2. Schuljahr wird zur Schulung der Grobmotorik im Anschluss an den Unterricht Sportförderunterricht erteilt.
Durch die Teilnahme am Regionalen Integrationskonzept (RIK) erteilt eine Lehrkraft der Erich-Kästner-Schule Achim (Förderschule Lernen) Unterricht an der GS Bassen. So werden auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Grundschule Bassen beschult. Außerdem stehen uns dadurch weitere Förderstunden zur Verfügung.
19. Förderverein der Grundschule Bassen
An der Grundschule Bassen gibt es einen Förderverein, der unsere Arbeit unterstützt. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung. Dies wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Grundschule Bassen im Hinblick auf
- Beihilfen zu Schulveranstaltungen
- Förderung von Maßnahmen, die dem Zusammenleben der Schulgemeinschaft dienen.
Der Vorstand besteht aus
- 1. Vorsitzende: Frau Grobler
- 2. Vorsitzende: Herr Blohme
- Kassenwart: Herr Krantz.
Der Förderverein hofft, dass möglichst viele Menschen, die sich der Grundschule Bassen verbunden fühlen, dem Verein beitreten. Mitglied werden kann „jede natürliche und juristische Person, die die Zwecke des Vereins fördert“. Der Jahresbeitrag beträgt 10 €.
Eine Beitrittserklärung finden Sie am Ende dieser Elterninformationen.
20. Frühstück
Im Anschluss an die große Pause findet ein gemeinsames Frühstück im Klassenraum statt. Bitte achten Sie auf gesunde Ernährung, die zur Leistungssteigerung Ihres Kindes beiträgt, und auf müllvermeidende Verpackung.
Geben Sie Ihrem Kind für das Frühstück bitte auch ein Getränk mit in die Schule.
21. Fundsachen
Im Laufe des Schuljahres sammeln sich Mengen von Fundsachen an. Wenn Ihr Kind ein Kleidungsstück, eine Brille o. ä. vermisst, schauen Sie oder Ihr Kind in den Körben im Kellerabgang nach. Ggf. wenden Sie sich bitte an den Hausmeister Herrn Jakobs (Tel. 0173 - 247 39 25). Am Ende des Schuljahres kommen die Fundsachen wohltätigen Zwecken zu Gute.
22. Gremienarbeit
Die Arbeit an der Grundschule Bassen erfolgt auf der Grundlage des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG).
In den unterschiedlichen Gremien
- Schulvorstand
- Gesamtkonferenz
- Fachkonferenzen
- Klassenkonferenzen
- Schulelternrat
werden die Angelegenheiten der Schule beraten und geregelt. In allen Gremien arbeiten Lehrkräfte und Eltern aktiv mit. Zu den Sitzungen des Schulvorstandes wird auch der Schulträger eingeladen.
Auch bei der Schulprogrammarbeit sind Eltern beteiligt.
Über die Zusammensetzung und die inhaltliche Arbeit der einzelnen Gremien liegt eine Broschüre auf unserem Info-Tisch aus. Sie finden diese Informationen auch auf unserer Homepage.
23. Hausaufgaben / Hausaufgabenbetreuung
Die regelmäßige Erledigung der Hausaufgaben ist Voraussetzung für eine kontinuierliche Mitarbeit im Unterricht. Bei häufig nicht angefertigten Hausaufgaben werden Sie in der Regel mündlich oder schriftlich informiert; besprechen Sie dann bitte die Bedeutung der Hausaufgaben mit Ihrem Kind.
Lt. Erlass sind im Primarbereich für das Anfertigen der Hausaufgaben 30 bis 45 Minuten vorgesehen. Grundsätze für den Umgang mit den Hausaufgaben an der GS Bassen wurden auf der Gesamtkonferenz verabschiedet. Sie finden die Beschlüsse zum Umgang mit den Hausaufgaben auf unserem Info-Tisch.
Der Schulträger (Gemeinde Oyten) finanziert eine Mitarbeiterin, die für einige Kinder eine kostenlose Hausausgabenbetreuung anbietet. Frau Nolte betreut in der 5. Stunde Kinder aus den 1. und 2. Schuljahren und in der 6. Stunde Kinder aus den 3. und 4. Schuljahren. Die Klassen- bzw. Fachlehrkräfte entscheiden in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und Frau Nolte, welche Kinder an der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen.
24. Homepage: www.gs-bassen.de
Die Grundschule Bassen verfügt über eine eigene Homepage. Auf dieser können Sie sich über unsere Arbeit, Termine und aktuelle Ereignisse an der Schule informieren.
25. Infektionsschutz
Wenn Infektionskrankheiten bei Ihrem Kind festgestellt werden, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Dazu zählen unter anderem Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken usw., aber auch der Befall von Kopfläusen.
Die Eltern der neuen Schülerinnen und Schüler erhalten ein zusätzliches Informationsblatt.
26. Info-Tisch im Eingangsbereich
Im Eingangsbereicht befindet siche eine Pinnwadn mit Informationen für die Eltern sowie ein Info-Regal, auf dem Sie Informationen und Konzepte zu unserer Arbeit finden:
- Im Schulprogramm mit seinen Anlagen finden Sie die Gesamtkonferenz-beschlüsse zu folgenden Aspekten:
- Aufgaben der Klassensprecherinnen und Klassensprecher
- Beratungskonzept
- Beschwerderegelung
- Betreuungskonzept
- Dokumentation der individuellen Lernentwicklung
- Einführung neuer Lehrkräfte und neuer Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter
- Einschulung: Informationen zur Klassenzusammensetzung
- Elterninformationen
- Fortbildungskonzept
- Gewaltprävention - Sicherheitskonzept
- Gremien an der Grundschule Bassen
- Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben
- Informationen für neue Kinder und Eltern
- Konzept und Maßnahmen beim Übergang auf die weiterführenden Schulen
- Konzept zur Verteilung der Haushaltsmittel
- Kooperationskalender mit der Kindertagesstätte Bassen
- Regionales Integrationskonzept
- Schulordnung und Pausenregeln
- Vertretungskonzept
Auch zu folgenden Punkten liegen Informationen aus:
- Gremienarbeit an der GS Bassen
- Leistungsbewertung
- Schulchronik
- Übergang nach dem 4. Schuljahr zu den weiterführenden Schulen
Sollten Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, sprechen Sie uns an.
27. Internetadressen
Bei Interesse an schul- und bildungspolitischen Fragen, können Sie sich bei folgenden Adressen informieren:
Niedersächsisches Kultusministerium: www.mk.niedersachsen.de
Niedersächsischer Bildungsserver: www.nibis.de
Landeselternrat Niedersachsen: www.elternrat-niedersachsen.info
Schulrecht: www.schure.de
28. Krankmeldung
Mit Erlass vom 08.03.2000 wird vorgeschrieben, dass im Zeugnis sowohl die versäumten Unterrichtstage als auch die unentschuldigt gefehlten Tage aufzuführen sind. Um Missverständnissen vorzubeugen, haben wir beschlossen, dass jede Fehlzeit Ihres Kindes schriftlich bei der Klassenlehrkraft zu entschuldigen ist. Bitte informieren Sie die Schule spätestens am dritten Tag über das Fehlen Ihres Kindes. Anderenfalls ist die Schule durch Erlass verpflichtet, ein ärztliches Attest zu verlangen. Die Kosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten (Erlass des MK vom 29.08.1995).
29. Lehrkräfte
Eine aktuelle Liste unserer Lehrkräfte finden Sie auf der Startseite unserer Homepage.
30. Schulelternrat (SER)
Die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter aller Klassen sind Mitglieder des Schulelternrates. Sie werden gebeten, an den Sitzungen teilzunehmen. Auf der ersten Sitzung eines jeden Schuljahres werden bei Bedarf der / die Vorsitzende des Schulelternrates und die Vertretung sowie die fehlenden Mitglieder für den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen gewählt.
31. Schul- und Pausenordnung
Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte haben gemeinsam die Schulordnung erstellt. Diese Schulordnung und die Pausenordnung (s. auch Info-Tisch) müssen von allen eingehalten werden. Die Eltern neuer Kinder erhalten die Schulordnung ausgehändigt. Die Kinder sind durch die Klassenlehrkräfte über die Schul- und Pausen-ordnung informiert.
Bei wiederholten Verstößen gegen die Schul- oder Pausenordnung werden Sie in der Regel durch eine Lehrkraft informiert.
32. Schulprogramm
Eltern, Lehrkräfte und die Pädagogischen Mitarbeiterinnen haben ein Schulprogramm für die Grundschule Bassen erarbeitet. Dieses Programm ist eine unserer Arbeitsgrundlagen und wird ständig weiter entwickelt. Sie finden das Schulprogramm der Grundschule Bassen auf dem Info-Tisch und auf unserer Homepage www.gs-bassen.de im Internet. Die Anlagen zum Schulprogramm, die die verbindlichen Beschlüsse der Gesamtkonferenz zu unserer Arbeit umfassen, sind in der Schule (Info-Tisch)einzusehen.
33. Schulsozialarbeiter
Herr Brauner, unser Schulsozialarbeiter, ist immer dienstags ab 08.40 Uhr an der Schule tätig. Er berät die Lehrkräfte, Kinder und Sie und unterstützt uns u. a. bei Konfliktfällen. Für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte gibt es je eine Beratungspause. Jeden 1. Dienstag im Monat bietet Herr Brauner ab 14.00 h eine Elternsprechstunde an. Sollten Sie Gesprächsbedarf haben, sind Sie herzlich eingeladen, einen Gesprächstermin wahrzunehmen.
34. Schulweg
Für Vorkommnisse auf dem Schulweg übernimmt die Schule keine Verantwortung. Er unterliegt der Aufsicht und Fürsorge der Erziehungs-berechtigten.
In unserem Schulprogramm haben wir verankert, dass wir eine klimafreundliche Schule sind. Bitte unterstützen Sie unser Vorhaben.
Wenn möglich, lassen Sie Ihr Kind den Schulweg zu Fuß bewältigen. Das ist gesund und beim gemeinsamen Weg mit anderen Kindern interessant.
Auch Kinder, die die Busfahrkarten nicht durch den Landkreis Verden bezahlt bekommen, dürfen nach Kaufen eines Fahrscheines mit dem Bus fahren, da die Busse dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angehören.
Kinder, die mit dem Bus kommen, erhalten die Fahrkarte durch den Landkreis Verden (Anschrift: 27283 Verden, Lindhooper Str. 67, Tel. 04231/15399 oder 04231/150), der für den Schülertransport zuständig ist.
Bei Verlust der Fahrkarte setzen Sie sich bitte mit der Weser-Ems Busverkehr GmbH, Service-Center Bremen, Friedrich-Rauers-Str. 9, 28195 Bremen, Tel. 0421/3089751 in Verbindung.
Bevor Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen, überlegen Sie bitte, ob Ihr Kind eine der o. g. Möglichkeiten nutzen kann. Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen, ist es vielleicht möglich, Fahrgemeinschaften zu bilden. Bitte nutzen Sie nur den Parkplatz gegenüber der Schule. Die Kinder können die Straße sicher über den Zebrastreifen queren.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Grundschulkinder häufig noch nicht verkehrsgerecht Fahrrad fahren können. Sollte Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen, achten Sie bitte auf die Verkehrssicherheit des Fahrrades (Bremsen und Beleuchtung müssen immer funktionieren!).
35. Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht findet im 3. Schuljahr statt. Nähere Informationen erhalten Sie über die den Unterricht erteilende Fachlehrkraft.
36. Sekretariat
s. Ansprechpartnerinnen und -partner
37. Sportbrillen
Wenn Ihr Kind eine Brille trägt, empfiehlt es sich, eine Sportbrille zu tragen.
Hinweis des Kultusministeriums:
„Bei Brillenträgern kann die Gefahr von Augenverletzungen und anderen Schnittverletzungen sowie einer Beschädigung der Brille durch das Tragen von Sportbrillen mit bruchsicheren Spezialgläsern verringert werden." (Erlass des Kultusministeriums vom 10.06.1982)
38. Unfälle
Alle Schüler genießen auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser Schutz erlischt, wenn Ihr Kind Umwege geht oder das Schulgelände während der Schulzeit verlässt.
Unfälle müssen der Schule innerhalb von drei Tagen gemeldet werden.
Es muss ein Unfallbogen ausgefüllt werden, der im Sekretariat oder bei der Klassenlehrkraft erhältlich ist.
39. Unterrichtsausfall / Vertretung
Bei Unterrichtsausfall und zur Betreuung in der 5. Stunde stehen vier Pädagogische Mitarbeiterinnen zur Verfügung. So ist gewährleistet, dass die Kinder feste Bezugspersonen haben.
Förderstunden, die im Anschluss an den Unterricht erteilt werden, finden im Abwesenheitsfall einer Kollegin nicht immer statt. Die Kinder der 1. und 2. Schuljahre werden bei unvorhergesehenem Ausfall der 5. Stunde an der Betreuung teilnehmen. Bei planbaren Ausfällen werden Sie vorab informiert. Die Kinder der 3. und 4. Klassen werden – falls der Förderunterricht in der 6. Stunde ausfällt – grundsätzlich nach der 5. Stunde nach Hause geschickt.
40. Unterrichts- und Pausenzeiten
Unterrichtsbeginn ist um 8.00 Uhr .
Ab 7.35 Uhr ist die Schule geöffnet. Schülerinnen und Schüler können sich bis zum Unterrichtsbeginn um 8.00 Uhr in ihrem Klassenraum aufhalten und sich dort beschäftigen (offener Anfang). Wenn Ihre Kinder vor 7.35 Uhr zur Schule kommen, sind sie nicht beaufsichtigt.
Nach Unterrichtsschluss (11.35 Uhr, 12.35 oder 13.20 Uhr) verlassen die Kinder das Schulgelände, sofern sie nicht ein Betreuungsangebot wahrnehmen.
s. Stundenplan
41. Verbot des Mitbringens von Waffen und anderer Dinge
Der Erlass des Kultusministeriums vom 01.04.2008 verbietet das Mitbringen von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen.
Die Eltern neuer Schülerinnen und Schüler erhalten ein zusätzliches Informationsblatt.
Es ist den Schulkindern ebenfalls verboten, Taschenmesser, Schraubenzieher, Streichhölzer, Feuerzeuge, Wasserpistolen, Gameboys, Handys und Taschenrechner mit in die Schule zu bringen.
42. Wetter
Bitte beachten Sie die Durchsagen im Rundfunk!
Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist.
Bitte verzichten Sie möglichst auf telefonische Anfragen und entscheiden Sie selbst. Die Schule verfügt nicht über mehr Informationen als die Erziehungsberechtigten durch die Rundfunk-durchsagen erhalten, da der Unterrichtsausfall durch den Landkreis Verden angeordnet wird.
43. Zeugnisse
Die Halbjahreszeugnisse für die Klassen 2 bis 4 werden am Mittwoch, dem 30.01.2013, in der dritten Unterrichtsstunde ausgegeben.
Nach der 3. Stunde ist für alle Kinder unterrichtsfrei. Die Busse fahren entsprechend. Am 31.01.2013 und 01.02.2013 findet kein Unterricht statt.
Im 2. Schulhalbjahr erhalten die Kinder des 4. Schuljahrganges ihre Zeugnisse am Mittwoch, dem 22.05.2013.
Für die Kinder der 1. bis 3. Klassen findet die Zeugnisausgabe am letzten Schultag vor den Sommerferien, am Mittwoch, dem 26.06.2013 statt. Der Unterricht endet an diesem Tag nach der 3. Stunde. Die Busse fahren entsprechend.
44. Zuschüsse für Klassenfahrten, Ausflüge und Schulmaterialien
Sollte es für Sie schwierig sein, eine Klassenfahrt oder einen Ausflug zu finanzieren, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung. Vom Schulträger stehen uns in begrenztem Rahmen Gelder zur Verfügung, mit dem wir Familien bei finanziellen Engpässen unterstützen können. Auch der Schulelternrat hat schon Familien finanziell unterstützt. Bitte scheuen Sie sich nicht und sprechen Sie uns an.
Leistungsberechtigte nach dem 2. Sozialgesetzbuch (Grundsicherung) und nach dem 12. Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe)
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Amt nach Zuschussmöglichkeiten.
- Zuschüsse zu Klassenfahrten und Ausflügen müssen vor der Fahrt beantragt werden.
- Von der Mietzahlung für die Schulbücher sind Sie befreit.
- Zuschussmöglichkeiten für Schulmaterialen erfragen Sie bitte bei Ihrem Amt.
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